Warum wir auch im Jahr 2021 noch über Femizide sprechen müssen

Letzte Woche ist die Türkei offiziell aus der sogenannten „Istanbul-Konvention“ ausgetreten, ein Übereinkommen des Europarats, das Gewalt gegen Frauen verhindern soll. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, die Gleichstellung der Geschlechter sowohl in ihren Verfassungen als auch Rechtssystemen festzuschreiben, Hilfsangebote für betroffene Frauen zu verbessern und offensiv gegen die verschiedenen Formen der Gewalt vorzugehen. Auch Deutschland hat die Konvention unterzeichnet und damit offiziell anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen „als geschlechtsspezifische Gewalt einen strukturellen Charakter hat“, und dass es Handlungsbedarf gibt. Die Frage, die sich aber immer wieder stellt, lautet: Inwiefern handelt Deutschland, handelt die deutsche Politik tatsächlich, wenn es um Gewalt gegen Frauen geht?

Denn Gewalt gegen Frauen ist hierzulande Alltag: So versucht jeden Tag ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin umzubringen, jeden dritten Tag gelingt ein solches Verbrechen. Laut der Kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes wurden 2019 in Deutschland 267 Frauen von Männern getötet, weitere 542 überlebten Tötungsversuche. Weil die Statistik nur Fälle erfasst, die zur Anzeige gebracht wurden, liegt die Dunkelziffer sehr viel höher: Die Hilfsorganisation Weißer Ring geht davon aus, dass nur jede fünfte Tat angezeigt wird. Diese Zahlen sind schon lange bekannt. Doch diskutiert wird darüber in der breiten Öffentlichkeit meistens nur dann, wenn ein besonders aufsehenerregender oder brutaler Fall in die Medien gelangt, Jahresberichte wie die Kriminalstatistik veröffentlicht werden oder Ereignisse wie der Weltfrauentag oder der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen anstehen. 

 
 
 
 
 
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Dünne Datenlage

Eine besondere Dimension der Gewalt gegen Frauen sind sogenannte „Femizide“: Tötungen von Personen weiblichen Geschlechts, bei denen die Tatsache, dass das Opfer weiblich ist, einen entscheidenden Teil des Motivs darstellt. Kurz gesagt: Mädchen und Frauen werden aufgrund ihres Geschlechts ermordet. Doch seit Jahren weigert sich die deutsche Bundesregierung hartnäckig, bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen ausdrücklich von „Femiziden“ zu sprechen.

Daraus ergibt sich ein Problem: Da der Begriff „Femizid“ von politischer Seite nicht offiziell definiert und benutzt wird, ist die Datenlage dazu dünn. Denn wie soll man Daten zu etwas erheben, dessen Existenz nicht wirklich anerkannt wird? In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird Partnerschaftsgewalt überhaupt erst seit 2016 gesondert ausgewertet, Femizide tauchen als eigene Kategorie gar nicht auf. Doch nicht jeder Femizid ist das Resultat von Partnerschaftsgewalt und nicht jede Tötung einer Frau durch einen Partner oder Ex-Partner ist zwangsläufig ein Femizid. Allerdings gibt es zur Tötung von Frauen außerhalb von Partnerschaften in der Kriminalstatistik gar keine Angaben – dabei werden Frauen häufig von Familienangehörigen oder anderen Menschen aus ihrem sozialen Nahbereich getötet. Und so bleibt es zivilgesellschaftlichen Organisationen überlassen, die vorhandenen Zahlen auszuwerten. Aktuellen Erhebungen von One Billion Rising zufolge wurden bis Anfang Juli 2021 in Deutschland 83 Frauen von ihren Partnern, Ex-Partnern, Vätern, Söhnen, Brüdern, Nachbarn – sprich: von Männern – getötet. 104 weitere Frauen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

[typedjs]Femizide gelten als einzelne Taten einzelner Männer. Als etwas Unvorhersehbares, das plötzlich passiert und sich deshalb nicht verhindern lässt. Dabei steht die Ermordung einer Frau durch den Partner, Ex-Partner oder einen anderen Mann aus ihrem sozialen Nahbereich oft am Ende einer langen Eskalationsspirale – es hat bereits vorher Warnsignale gegeben, die Tat ist also keineswegs so „plötzlich“, wie sie erscheint.[/typedjs]

Tragische Einzelfälle statt systemisches Problem

Das sind unfassbar hohe Zahlen. Und trotzdem werden in den deutschen Medien und der Öffentlichkeit Gewalt gegen Frauen sowie Femizide häufig verharmlost. Da ist dann die Rede von „Familiendrama“, „Familienstreit“, „Eifersuchtsdrama“ oder „Verbrechen aus Leidenschaft“. Diese Begriffe erwecken den Eindruck, dass es sich um tragische Einzelfälle handelt, um Schicksalsschläge – und nicht um etwas, für das es eine rationale, systemische und strukturelle Erklärung gibt. Als Ursache und Motiv der Tat werden Beziehungskonflikte beschrieben. Somit wird die politisch-gesellschaftliche Dimension der Tat verschleiert: Femizide gelten als einzelne Taten einzelner Männer. Als etwas Unvorhersehbares, das plötzlich passiert und sich deshalb nicht verhindern lässt. Dabei steht die Ermordung einer Frau durch den Partner, Ex-Partner oder einen anderen Mann aus ihrem sozialen Nahbereich oft am Ende einer langen Eskalationsspirale – es hat bereits vorher Warnsignale gegeben, die Tat ist also keineswegs so „plötzlich“, wie sie erscheint.

Das bedeutet: Viele Femizide ließen sich verhindern, wenn allgemein entschiedener gegen Gewalt gegen Frauen vorgegangen würde, wenn Warnsignale früher erkannt und ernst genommen werden würden.

Ein weiteres Problem ist, dass der Tatbestand „Femizid“ juristisch nicht festgelegt ist. Und: In Prozessen wurden in der Vergangenheit vor allem bei sogenannten „Beziehungstaten“ für die Täter oft strafmildernde Umstände geltend gemacht. So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit entschieden, dass der Umstand, dass das Opfer sich vor der Tat vom Mann getrennt hat, so beurteilt werden darf, dass er gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes spricht. Das heißt, wenn ein Mann seine Ex-Partnerin tötet, weil sie sich von ihm getrennt hat, gilt das als strafmildernd.

Neue Dringlichkeit

Doch auch in Deutschland tut sich etwas. Die Pandemie hat ein Schlaglicht auf das Thema Gewalt gegen Frauen und insbesondere Partnerschaftsgewalt geworfen. Aber: Wie nachhaltig ist dieser Effekt? Und was bedeutet es für das Thema Femizide? Zumindest scheint es momentan eine neue Dringlichkeit zu geben, in der Öffentlichkeit wie in der Politik. So plädierte Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) dafür, Frauenfeindlichkeit zukünftig als eigene Rubrik in der Kriminalstatistik zu führen. Und im Bundestag wurde Anfang März 2021 auf Antrag der Fraktion Die Linke über Femizide in Deutschland diskutiert – darüber, wie diese untersucht, benannt und verhindert werden. Oder eben auch nicht. Denn Bundesregierung und Bundestag müssten auch die Maßnahmen besser umsetzen, die es bereits gibt. Zum Beispiel die Istanbul-Konvention. Hilfsorganisationen und Frauenverbände kritisieren seit Jahren die schleppende Umsetzung dieser Konvention.

Dass man sich auf höchster politischer Ebene in Deutschland immer noch weigert, die Dinge beim Namen zu nennen und in bestimmten Fällen von Gewalt gegen Frauen von „Femiziden“ zu sprechen, ist kein Wunder. Denn der Begriff hat seine Wurzeln in Lateinamerika, wo er als „feminicido“ nicht nur den Mord an Mädchen und Frauen aufgrund ihres Geschlechts beschreibt, sondern auch die mangelnde Rechenschaftspflicht und Antworten des Staates hinsichtlich dieses Problems anprangert. Somit ist „Femizid“ ein politischer Begriff, bei dem es um die Verantwortung des Staates geht. Kein Wunder also, dass man sich in der deutschen Politik mit diesem Begriff so schwertut: Ihn zu benutzen würde bedeuten, politisch Verantwortung zu übernehmen. Wirklich zu handeln. Und dazu scheint man – trotz allem, immer noch – nicht bereit.

Mehr Informationen zum Thema Femizide gibt es auf der Seite von One Billion Rising. Betroffene von Partnerschaftsgewalt können sich an das bundesweite und kostenfreie Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (Nummer 08000 116 016) wenden. Auch Menschen aus dem sozialen Nahbereich (potenziell) Betroffener finden hier ein offenes Ohr sowie Hilfe.

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4 Kommentare

  1. Bettina

    Liebe Julia,
    vielen Dank für den Artikel! Ich habe allerdings eine Verständnisfrage. Wenn Du schreibst: „Doch nicht jeder Femizid ist das Resultat von Partnerschaftsgewalt und nicht jede Tötung einer Frau durch einen Partner oder Ex-Partner ist zwangsläufig ein Femizid.“ frage ich mich, warum nicht jede Tötung einer Frau durch den (Ex-) Partner ein Femizid ist. Ich wäre Dir für Aufklärung sehr dankbar!

    Außerdem bin ich sehr froh, dass Du hier noch ab und zu schreibst. Deine Artikel lese ich immer am liebsten! 😉

    Liebe Grüße, Bettina

    Antworten
  2. Clarissa

    Ein sehr wichtiger Text, danke, liebe Julia!

    Ob ein Land aus der Istanbul-Konvention austritt oder nicht, ist egal. Entscheidend ist, ob ein Land die Istanbul-Konvention umsetzt, alles andere sind nur Sonntagsreden. Und da tun die Erdogan-Türkei und das CDU-Deutschland das Gleiche: beide weigern sich, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Der Unterschied: Erdogan steht dazu, Frau Merkel nicht. Für Frauen macht es keinen Unterschied, Frauen bräuchten Schutz.

    Ich möchte alle Leserinnen hier bitten, diese Petition zu unterschreiben:

    https://www.change.org/p/frau-dr-merkel-setzen-sie-die-istanbul-konvention-endlich-um-savexx

    Würden Frauen sich endlich verbünden, diese Petition hätte Millionen Unterzeichnerinnen. Bitte sagt es euren Freundinnen, Schwestern und Müttern!

    Antworten

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